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Die Rechte und Pflichten des Hausverwalters bestimmen sich hinsichtlich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach
1. den Vorschriften des WEG
2. den Regelungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung
3. den nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG getroffenen Vereinbarungen
4. den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
5. den Vorschriften des BGB.